Vertragsbedingung Der Vertrag kann durch rechtzeitige Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schrittform. Als Nachweis der rechtzeitigen Kündigung gilt das Datum des Poststempels.
Verzug. Mahnung Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kommt der Teilnehmer, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Ist der Teilnehmer mehr als 2 Wochen im Zahlungsrückstand, wird der gesamte Restbetrag für die gesamte Vertragsdauer fällig. Zahlungsverzug begründet keine Vertragslösung. Im Verzugsfalle berechnet das Studio eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10.-.
Sporttauglichkeit Der Teilnehmer versichert, zur Ausübung der angebotenen Leistungen gesundheitlich in der Lage zu sein. Zweifelsfälle gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dieser versichert, sich einer sportärztlichen Untersuchung unterzogen zu haben.
Haftung Das Studio schließt alle Haftung für Unfälle und Vermögensschäden für sich und seine Mitarbeiter, soweit dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, aus. Für Haftpflichtansprüche besteht eine Versicherung bei einem Haftpflichtversicherer. Die Versicherungspolice ist vom Teilnehmer bei Vertragsabschluss eingesehen worden.
Gerätebenutzung Durch den Teilnahmevertrag ist der Teilnehmer berechtigt, alle im Studio vorhandenen Geräte zu Übungszwecken zu benutzen. Hierbei sind die Sicherheitsstandarts zu beachten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Sollte aus Sicherheitsgründen die Benutzung von Geräten nur unter Aufsicht möglich sein, ist die Benutzung ohne Aufsicht nicht gestattet.
Beitragsleistung Der Kostenbeitrag ist in Höhe des vereinbarten Betrages zu leisten. Von einer allgemeinen Beitragserhöhung ist der Teilnehmer rechtzeitig vor Eintritt der vertraglich bestehenden Kündigungsfrist zu informieren. Für den Zeitraum der folgenden Vertragsverlängerung(en) gilt der erhöhte Betrag als vereinbart, wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
Ausbildungsplan Das Studio stellt einen Ausbildungsplan für das jeweilige Grundtraining nach individueller Beratung zur Verfügung. Ein Aufbautraining erfolgt ausschließlich mit individueller Beratung.
Betriebsferien Das Studio hat die Berichtigung, im Sommer 2 Wochen und im Winter 1 Woche Betriebsferien nach vorheriger Bekanntgabe ( 4 Wochen vor Urlaubsbeginn ) durchzuführen. Die Dauer der Betriebsferien ist im Beitrag berücksichtigt.
Trainingsausfall Vom Studio verschuldete Trainingsausfälle, können in angemessener Zeit nachgeholt werden. Sollte das Studio aus wichtigen Gründen nicht mehr in der Lage sein, den Studiobetrieb aufrechtzuerhalten, wird der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen sofort aufgelöst. Rechtsansprüche gegen den Studiobetreiber können hieraus nicht abgeleitet werden.
Sitzverlegung Sollte aus betrieblichen Gründen eine Verlegung der Trainingsräume durchgeführt werden, berechtigt dies nur dann zur Vertragsauflösung, wenn hierdurch dem Teilnehmer eine weitere Teilnahme nicht zu gemutet werden kann. Dies gilt bei einer Sitzverlängerung von mehr als 10 Kilometer.
Unwirksamkeit Sollten einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein, oder gegen das AGB-Gesetz oder eine andere gesetzliche Grundlage verstoßen, tritt die jeweilige gesetzliche Regelung anstelle der unwirksamen Klausel. Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Obernburg bezw. Der Sitz des Studios
Vertragsabreden Zur Abklärung dieses Vertrages ist die Schrittform erforderlich. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Öffnungszeiten Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem Studiobetreiber vorbehalten.
Ausfallzeiten Ausfallzeiten, bedingt durch Krankheit, o.ä., werden nachgeholt. Eine Stilllegung ist bis zu 6 Monaten möglich.
Kündigung Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur bei Krankheit, die zu einer dauerhaften Sportunfähigkeit führt, nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Online Kündigungen Kündigungen werden nur Schriftlich (per Post) akzeptiert.